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Sehr geehrte
Damen und Herren,
auch 80 Jahre nach Kriegsende gehen von Fundmunition erhebliche
Gefahren aus. Das resultiert zum einen daraus, dass ehemalige
Kriegsschauplätze noch nicht von Kampfmitteln beräumt wurden.
Zum anderen hat die WGT (Westgruppe der sowjetischen Truppen)
nach ihrem Abzug erheblich kampfmittelbelastete Flächen
hinterlassen. Auch auf ehemaligen NVA-Standorten, die die
Bundeswehr nicht weiter nutzte bzw. die durch die Bundeswehr
aufgegeben wurden, bestehen zum Teil noch erhebliche
Kampfmittelbelastungen. Oft stammen die Kampfmittel noch aus
Beständen der deutschen Wehrmacht oder bei den betreffenden
Liegenschaften handelt es sich direkt um
ehemalige Rüstungsproduktionsstätten, Versuchs- und
Erprobungseinrichtungen, so genannte Munitionsanstalten der
deutschen Wehrmacht usw.
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Die
Kampfmittelbeseitigungsdienste der Länder weisen die
kampfmittelbelasteten bzw. kampfmittelverdächtigen Flächen in
Karten aus. Eine Voraussetzung für die Erteilung von
Baugenehmigungen in Gebieten mit Kampfmittel-verdacht ist häufig
die Vorlage einer Kampfmittelfreiheitsbescheinigung. In dicht
bebauten Gebieten oder im Zusammenhang mit Abrissmaßnahmen ist
es oft nicht möglich bzw. sehr aufwendig, die
Kampfmittelfreiheit vorab herzustellen. Dann müssen die
Baumaßnahmen durch Fachpersonal der Kampfmittelräumung
begleitet werden.
Die
Geotec GmbH ist als Ingenieurgesellschaft seit 1990 mit
Projekten der Kampfmittelräumung und Altlastensanierung
befasst. Unser Unternehmen verfügt dafür über die speziellen
rechtlichen und technischen Voraussetzungen. Die Geotec GmbH
besitzt die Erlaubnis nach § 7 Sprengstoffgesetz und beschäftigt
Befähigungsscheininhaber nach § 20 SprengG.
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